Teure Fehler vermeiden: Tipps vom Fachanwalt

Viele Arbeitgeber verlieren gutes Geld, wenn sie eine Kündigung nicht richtig vorbereiten. Der Kündigungsschutzprozess gleicht einem Hürdenlauf, und wenn man an einer Hürde hängen bleibt und stürzt, kann es schnell teuer werden.

Der Heppenheimer Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Dietrich stellte am 24. November 2023 bei seinem 10-Minuten-Vortrag dar, was bei einer verhaltensbedingten Kündigung schon bei Formalien alles schief gehen kann – und wie man das vermeidet.

Zunächst ist die verhaltensbedingte Kündigung von der betriebsbedingten und der personenbedingten Kündigung abzugrenzen. Bei ersterer geht es um schuldhaftes Fehlverhalten der anderen Vertragspartei. Bei den beiden anderen kann die Arbeitnehmerseite für die Kündigung nichts. In diesen Fällen fällt der Arbeitsplatz wegen Arbeitsmangel oder einer Umstrukturierung weg bzw. der Arbeitnehmer ist – meist wegen Krankheit – nicht mehr in der Lage, vertragsgemäß zu arbeiten.

Die verhaltensbedingte Kündigung setzt – außer in krassen Ausnahmefällen – eine erfolglose Abmahnung voraus. Schon auf dieser Stufe der Vorbereitung ist Sorgfalt geboten, da sonst der Kündigung das notwendige Fundament fehlt. Hier wird ein Fehlverhalten zum Ausdruck gebracht (Beanstandungsfunktion). Das sollte am Besten schriftlich und mit Zugangsnachweis geschehen (Dokumentationsfunktion). Oft wird vergessen, im Wiederholungsfall mit der Kündigung zu drohen (Warnfunktion): Fehlt das, ist die Abmahnung wirkungslos. Da reicht es meist auch nicht, bei der Überschrift „Abmahnung“ hinzuschreiben, wenn dies nur etikettieren soll, was später gar nicht folgt.

Bei der Abmahnung und der späteren Kündigung sollte der Zugang sicher dokumentiert sein. Die Zustellung per Boten durch Briefkasteneinwurf stellt klar, dass und wann ein Schriftstück in den Machtbereich des Empfängers gelangt ist. Hat der Bote das Schreiben vorher selbst kuvertiert, kann er auch bezeugen, was der Inhalt war und dass die notwendige Schriftform bei der Kündigung durch Originalunterschrift gewahrt wurde. So wird Ausflüchten („habe nichts an dem Tag bekommen“, „habe zwar die Kündigung bekommen, wurde aber vorher nie abgemahnt“, etc.) von vornherein begegnet.

Wer an diesen Punkten generalstabsmäßig vorbereitet, hat im Kündigungsprozess bessere Karten. Durch anwaltliche Vorfeld-Unterstützung bei den einzelnen Schritten und einer tragfähigen Kündigungsbegründung sparen Arbeitgeber nachher bares Geld.