Bei PEN wird der Gedanke der vertrauensvollen Zusammenarbeit zum Nutzen gemeinsamer Kunden in besonderer Weise gelebt. Das stellten am 8. November 2024 Immobilienmakler Dr. Jörg Stephan und Rechtsanwalt Alexander Dietrich mit einem gemeinsamen 10-Minuten-Vortrag unter Beweis.
Immer wieder kommt es vor, dass Vermieter Schwierigkeiten mit einem Mieter haben und die Immobilie verkaufen möchten. Hier treffen die Probleme der Vermarktung und des rechtssicheren Umgangs mit dem Mieter aufeinander.
Gemeinhin wird angenommen, dass der Mieter sich in einer übermächtigen Position befindet und dass man schwer dagegen etwas tun könne. Das stimmt aber bei richtigem Vorgehen so nicht. Auch viele Makler scheuen sich, Immobilien mit belastetem Vermieter-Mieter-Verhältnis in die Vermarktung zu nehmen. Hier hebt sich Dr. Stephan von der Konkurrenz ab, denn „einfach“ kann jeder, aber um Immobilien mit schwierigen Mietern zu vermarkten bedarf es besonderer Fähigkeiten und eines funktionierenden Netzwerks.
Tatsächlich stehen dem Vermieter Instrumente zur Verfügung, sein Recht auf Veräußerung des Eigentums und die dazu notwendigen Maßnahmen durchzusetzen.
Rechtssichere Durchsetzung des Zutritts für Vermarktung oder Vorbereitung einer Kündigung
Rechtsanwalt Alexander Dietrich und Immobilienmakler Dr. Jörg Stephan zeigten auf, wie der Ablauf einer Vermarktung in so einem Fall funktioniert. Voraussetzung ist dabei eine rechtsichere Durchsetzung von Zutrittsrechten für den Makler und später für Kaufinteressenten.
Wird das Zutrittsverlangen in korrekter Form und mit ausreichenden Fristen erstellt, kann eine Weigerung des Mieters zur Abmahnung und zur fristlosen Kündigung führen.
Im „best case“ wird der Zutritt gewährt und die Vermarktung funktioniert. Der vermeintliche „worst case“ der Zutrittsverweigerung kann mit dem richtigen Vorgehen die Grundlage einer Kündigung werden. Auch in anderen Fällen, in denen der Mieter die Vermarktung zu behindern versucht, kann dies zur Abmahnung zur Kündigung führen.
Bisweilen benötigt es aber gar nicht des großen rechtlichen Hammers. Wenn der Mieter merkt, dass es ernst wird, lassen sich auch Lösungen, wie eine Aufhebungsvereinbarung finden. Makler und Rechtsanwalt arbeiten auch in so einem Fall Hand in Hand und erarbeiten gemeinsam Lösungen zum Nutzen des Kunden.