Angesichts der Klimakrise und der vereinbarten Klimaziele in Paris 2015 hat die Bundesregierung eine neue Vorschrift geschaffen um Sanierungskosten (Energetische Sanierung von Gebäuden von 2020 – 2029) im privaten Bereich steuerlich zu berücksichtigen. Über die Höhe der Steuerermäßigung, die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme sowie die Ausschlusskriterien referierte Frau Gec von der Gec Steuerberatung Bensheim in ihrem 10-Minunten-Vortrag am 24.06.2022.