
Wenn man im arbeitsrechtlichen Kündigungsmandat optimal erfolgreich sein will, ist gute Vorbereitung mehr als die „halbe Miete“. Der Heppenheimer Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Dietrich zeigte das in seinem 10-Minuten-Vortrag aus der Arbeitnehmersicht.
Es handelt sich um ein Mandat mit Priorität:
Denn nach Zugang der Kündigung tickt die Uhr. Es muss eine 3wöchige Klagefrist beachtet werden. Wird die versäumt, ist die Kündigung in aller Regel kaum noch mit Erfolg angreifbar.
Also muss man die Zeit im Team gemeinsam nutzen. Der Mandant muss schnellstens die notwendigen Unterlagen und Informationen vorlegen.
- Kündigung (zunächst als PDF-Kopie, dann im Original wegen Prüfung der Einhaltung der Schriftform), Zeitpunkt Zugang
- Arbeitsvertrag (wer ist Arbeitgeber ? wie lang sind die Kündigungsfristen ? wird ein Tarifvertrag einbezogen ?)
- Letzte 3 Lohnabrechnungen (Bestimmung Gegenstandswert für die Frage: Was kostet mich das ?)
- Rechtsschutzunterlagen – optimal ist die schon erteilte Deckungszusage mindestens für die Erstberatung !
- Kündigungsgründe ? Gibt es Abmahnungen oder sonstige Belastungen des Arbeitsverhältnisses ?
- Beschreibung der Betriebsgröße (Kleinbetrieb ? Kündigungsschutzgesetz anwendbar ?)
Möglichst mit diesen Unterlagen kann die Akte sachgerecht angelegt und das Fristenmanagement gestartet werden.
Erst gut vorbereitet macht es Sinn, mit dem Mandanten vertieft zu sprechen und eine Strategie festzulegen.
Danach wird die Klageschrift erstellt, inhaltlich abgestimmt und elektronisch mit den Unterlagen per BEA beim Gericht eingereicht.
Häufig nimmt die Arbeitgeberseite von sich aus Verhandlungen auf, wenn klar ist, dass die Hausaufgaben gemacht wurden. Wenn nicht, kommt es zum Gütetermin.
Regelfall: Arbeitsgerichtlicher Vergleich im Gütetermin
70-80 % der Verfahren gehen spätestens hier mit einem Vergleich zu Ende. Wichtige Eckpunkte einer Einigung sind:
- Fristgerechte Beendigung – sonst Sanktionsrisiko bei der BA für Arbeit
- Abrechnung der Ansprüche bis dahin (Restlohn, Urlaubsabgeltung, Überstunden, …)
- Freistellung bis Ablauf der Kündigung
- Abfindung (häufig mit Turboklausel als Belohnung für früheres Ausscheiden)
- Zeugnis
- Gegenseitiges Wohlwollen / Verschwiegenheit
- Freigabe Betriebliche Altersvorsorge
- Gegenseitige Herausgabe von Eigentum und Unterlagen der anderen Partei (Firmenwagen, Laptop, Handy, Dienstkleidung, Passwörter, Schlüssel sowie umgekehrt Spind- und Schreibtischinhalt)
- Abgeltungsklausel (nur punktuell / finanziell oder umfassend)
Ausnahmefall: Kammertermin
Kommt im Gütetermin keine Einigung zustande, bestimmt der oder die Vorsitzende Richter Kammertermin. Es wird festgelegt, welche Partei bis wann die eigene Position schriftsätzlich vorzutragen hat. In der Regel hat der Arbeitgeber auf die Klage zu antworten und die Arbeitnehmerseite hat danach erst mal schriftlich das „letzte Wort“.
Auch im Kammertermin kommt häufig noch eine Einigung zustande. Auch hier kann man von einer 70-80 % igen Wahrscheinlichkeit davon ausgehen, dass das Gericht gar kein Urteil schreiben muss.
Wenn doch: Dann erfolgt die Prüfung mit dem Mandanten, ob man selbst in Berufung gehen oder im Erfolgsfall mit einer Berufung der Gegenseite zu rechnen hat.
Auch dort kann noch nach einer Einigung gesucht werden. Kommt die nicht, gibt es auch danach noch eine weitere Rechtsmittelinstanz: Die Revision zum Bundesarbeitsgericht.
Bei den Fallzahlen ist das aber die kleine Spitze des Eisberges.
In den allermeisten Fällen findet RA Dietrich als Fachanwalt schon vorher eine zufriedenstellende Lösung.
Volle Bandbreite der potenziellen Gegner
Seit 2001 hat Rechtsanwalt Dietrich schon rund 1.500 arbeitsrechtliche Fälle bearbeitet. Er ist seit 2005 Fachanwalt für Arbeitsrecht. Dazu war eine Fachprüfung mit entsprechender Vorbereitung abzulegen. Danach waren standen Jahr für Jahr regelmäßige Fortbildungen auf dem Programm. Der Pflichtumfang von 15 Stunden jährlich wird von ihm regelmäßig überschritten.
Die Kombination aus Fachwissen und Erfahrung gibt ihm die Möglichkeit, auf Augenhöhe zu verhandeln. Rechtsanwälte, Rechtsabteilungen und Arbeitgeber mit der vollen Bandbreite stehen dabei auf dem Programm. Von börsennotierten Großunternehmen bis hin zu Mittelständlern, Freiberuflern und Kleinunternehmen ist die Palette dabei reichhaltig gefüllt.
Das gibt dem Mandanten die Sicherheit, rechtlich fundierten und ehrlichen Beistand als Anwalt zu erhalten.