Jan Lautenschläger von der Energieagentur rheinneckar Gmbh. Gut beraten vor einer Sanierung

Gut beraten vor einer Sanierung … Energieberatung für Wohn- und Nichtwohngebäude

Mit diesem Thema stellte Herr Jan Lautenschläger, Geschäftsführer der Energieagentur rheinneckar GmbH aus Einhausen an der Bergstraße seinen 10-Minuten-Vortag am 09.02.2024 vor.

Energieeffizienz ist nicht nur ein Schlagwort, sondern ein wichtiger Aspekt bei der Sanierung von Gebäuden. Eine fundierte Energieberatung kann dabei entscheidend sein, um sowohl Wohn- als auch Nichtwohngebäude energetisch zu optimieren und gleichzeitig von attraktiven Förderungen zu profitieren.

Hier eine Zusammenfassung des Vortrags:

Energieberatung für Wohngebäude mit iSFP

Für welche Gebäude gilt die Förderung? Zunächst muss das Gebäude im Bundesgebiet liegen und der Bauantrag oder die Bauanzeige mindestens zehn Jahre zurückliegen. Des Weiteren muss das Gebäude hauptsächlich zum Wohnen genutzt werden. Selbst beheizte Nichtwohngebäude, die zukünftig in Wohngebäude umgewandelt werden sollen, können Gegenstand einer Beratung sein.

Wie hoch ist die Förderung? Die Förderung beläuft sich auf 80 % des förderfähigen Beratungshonorars, maximal jedoch 1.300 Euro bei Ein- oder Zweifamilienhäusern und 1.700 Euro bei Wohngebäuden mit mindestens drei Wohneinheiten. Für Wohnungseigentümergemeinschaften gibt es zusätzlich eine einmalige Förderung von 500 Euro, wenn die Beratungsergebnisse auf einer Eigentümerversammlung erläutert werden.

Weitere Vorteile bei nachfolgender Sanierung: Durch die vorherige Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplans erhöht sich die Förderung für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle erheblich. Statt der üblichen 30.000 Euro pro Wohneinheit können so bis zu 60.000 Euro pro Wohneinheit mit einem Zuschuss von 20 % beantragt werden – ein Vorteil von 7.500 Euro pro Wohneinheit.

Energieberatung für Nichtwohngebäude – Modul 2 – DIN V 18599

Wie hoch ist die Förderung? Die Förderung für Nichtwohngebäude richtet sich nach der Nettogrundfläche des Gebäudes. Diese beträgt bis zu 1.700 Euro für Gebäude mit einer Nettogrundfläche unter 200 m2, bis zu 5.000 Euro für Gebäude mit einer Nettogrundfläche zwischen 200 m2 und 500 m2 und bis zu 8.000 Euro für Gebäude mit einer Nettogrundfläche über 500 m2.

Welche Optionen gibt es? Ein förderfähiges energetisches Sanierungskonzept kann entweder einen schrittweisen, über einen längeren Zeitraum angelegten Sanierungsfahrplan oder eine umfassende Sanierung zur Erreichung des Standards eines bundesgeförderten Effizienzgebäudes vorsehen. Auch eine Neubauberatung wird gefördert, sofern sie ein bundesgefördertes Effizienzhaus zum Ziel hat.

Jan Lautenschläger und die Firma Energieagentur rheinneckar GmbH sind hier Ihre kompetenten Ansprechpartner.

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