Die Verrentung der eigenen Immobilie ist bei fortgeschrittenem Alter eine neue Alternative zur Ergänzung der Rente, die sich wachsender Beliebtheit erfreut.
Immobilienmakler Dr. Jörg Stephan informierte über dieses Thema bei seinem 10-Minuten-Vortrag bei der vorerst letzten Online-Sitzung von PEN-Melibokus am 11.06.2021.
Immobilienverrentung kommt bei verschiedenen Interessenlagen in Frage:
- es sind keine Erben vorhanden
- es sind zwar Erben vorhanden, die aber auf elegantem Weg enterbt werden sollen
- die finanziellen Möglichkeiten sind begrenzt, und die Familie soll im Alter nicht belastet werden
Beim bloßen Verkauf der Immobilie hat man in dieser Situation das Problem, dass man dann eine andere Bleibe braucht. Bei der Verrentung bleibt man im eigenen Haus wohnen, sei es mit einem Wohnrecht oder mit einem Nießbrauch.
Der Wert der Immobilie wird verrentet. Die Höhe der Rente hängt vom Wert selbst und von der zu erwartenden restlichen Lebensdauer ab. Daher ist dieses Modell vor allem ab einem Lebensalter von ca. 75 Jahren interessant.
Der Preis der Immobilie wird bei der Leibrentenbörse durch ein Gebotsverfahren bestmöglich ermittelt. Ist der Gegenwert für die Rente wider Erwarten zu gering, muss der Verkäufer in spe das Angebot nicht annehmen.
Wohnrecht oder Nießbrauch sowie die Leibrente werden erstrangig im Grundbuch eingetragen. Es gibt beim Kooperationspartner von Dr. Stephan auch einen Insolvenzschutz: Die Immobilie fällt automatisch an den Veräußerer zurück, sollten die vereinbarten Renten nicht mehr fließen.
Es gibt alternativ auch die Möglichkeit, sich den Gegenwert der Rente als Einmalzahlung auszahlen zu lassen. Oder man verkauft und mietet zurück. Letzteres mit vereinbartem Kündigungsausschluss, damit lebenslanges Wohnen mit aufgebesserten finanziellen Verhältnissen abgesichert wird.