Um mit einem Wohngebäude zu besserer Energieeffizienz zu gelangen, bedarf es zunächst einer fundierten Bestandsaufnahme. Schon dieser erste Schritt wird öffentlich gefördert: Für Wohngebäude gibt der Staat über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) schon für die Energieberatung bis zu 100 % der entstehenden Kosten dazu.
Das Förderprogramm richtet sich an Eigentümer, Wohnungseigentümergemeinschaften, aber auch an Mieter und Pächter, soweit der Eigentümer einverstanden ist, berichtete am 28.02.2020 Jan Lautenschläger von der Energieagentur Rhein-Neckar in seinem 10-Minuten-Vortrag.
Die Beratung muss durch einen zertifizierten Energieberater – wie Jan Lautenschläger – erfolgen. Dieser übernimmt auch direkt die Antragstellung. Der geförderte Anteil am Beraterhonorar wird dann direkt an den Berater ausgezahlt.
Das Gebäude muss überwiegend, also zu mehr als 50 %, zu Wohnzwecken genutzt sein und der Bauantrag muss mehr als 10 Jahre zurück liegen. Auch wiederholte Beratungen sind möglich: Entweder mit einem Mindestabstand von 4 Jahren bei demselben Eigentümer oder ohne Karenzfrist nach Eigentümerwechsel.
Ein Bericht als Anhang zum Förderantrag umfasst regelmäßig 60 – 100 Seiten mit Bestandsaufnahme und Empfehlungen zur Verbesserung der Effizienz. Jan Lautenschläger bietet als Plus dazu auch einen Sanierungsfahrplan an. Dann kann der Kunde die empfohlenen Maßnahmen nacheinander oder als Komplettsanierung in einem Zug abarbeiten.
Die Förderhöhe beträgt 80 % der Beratungskosten mit einem Maximalbetrag von 1.300,00 € bei Einfamilienhäusern. Der Maximalbetrag steigt ab 3 Wohneinheiten bis auf 1.700,00 €. WEGs können für Zusatzberatung (etwa Anwesenheit in der Eigentümerversammlung oder Sitzungen mit dem Verwalter oder dem Beirat) einen weiteren Zuschuss von 100% der Kosten bis maximal 500,00 € verlangen.
So gelingt der Einstieg in die energetische Sanierung von Wohngebäude auf einem solide ausgearbeiteten Konzept, ohne bereits große Unkosten aufgewendet zu haben.