Bei der energetischen Sanierung von Häusern kann jeder Eigentümer entscheiden, ob er zur vollständigen Sanierung tendiert oder sich für Einzelmaßnahmen entscheidet. Auch letztere werden von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KFW) großzügig gefördert. Alle Maßnahmen unterliegen gewisse Voraussetzungen, wie Jan Lautenschläger (Energieagentur Rhein-Neckar) am 2. Oktober 2019 dem Lorscher Melibokus-Team bei seinem 10-Minuten-V ortrag erläuterte.
Der Antrag muss vor der Umsetzung gestellt werden. Es muss ein sachverständiger Energieberater – wie Jan Lautenschläger – hinzugezogen sein. Der sorgt nicht nur für die Registrierung des Kunden bei der KFW, Ident-Verfahren per Video und die Erledigung der unvermeidlichen Bürokratie per Vollmacht, sondern natürlich auch für die notwendigen energetischen Berechnungen. Er koordiniert die verschiedenen Gewerke und sorgt für die Unternehmererklärungen, die seitens der Handwerker abgegeben werden müssen. Er selbst setzt den Schlusspunkt mit der Abschlussbestätigung.
Beispiele für förderfähige Einzelmaßnahmen (10 % Zuschuss oder Darlehen mit Tilgungszuschuss 7,5 %)
- Wärmedämmverbundsystem (WDVS)
- Dachsanierung
- Fenstertausch (auch nur teilweise)
- neue Haustür
- hydraulischer Abgleich
- Anlagentechnik (Heizung und / oder Lüftung) mit Sonderförderung (15 % Zuschuss oder Darlehen mit Tilgungszuschuss 12,5 %)
Die Kosten für die Energieberatung selbst werden ebenfalls mit 50 % bezuschusst. Dabei erhält der Kunde der Energieagentur Rhein-Neckar Planungssicherheit durch im Voraus kalkulierte Pauschalhonorare. Sonderleistung bei Jan Lautenschläger ist die kostenfreie Erstberatung im Büro Einhausen, bei denen die Bedürfnisse des Kunden mit seinen Eckdaten und Plänen erfasst werden.