Einblicke in die Tätigkeit des Fachanwalts für Arbeitsrecht – das war das Thema des 10-Minuten-Vortrags von Alexander Dietrich am 4. August 2023. Er erklärte an vier Beispielen, dass jedes Verfahren individuell geführt wird – und oft auch ganz besonderen Einsatz erfordert, um zum Erfolg zu kommen.
So wurde bei der Vertretung eines Arbeitgebers eines Autobahnshops unerklärlichen Kassendifferenzen und Warenschwund nachgegangen. Dies entpuppte sich als langjähriger Mitarbeiterdiebstahl. Über aufwändige Auswertung von Überwachungsvideos konnte der Tathergang beispielhaft gesichert werden. Nachfolgend erfolgte ein Testkauf durch einen Detektiv. Vorsichtshalber wurde nach Anhörung des Mitarbeiters eine sogenannte Verdachtskündigung ausgesprochen. Denn der Verdächtige bestritt die Vorwürfe und war strafrechtlich noch nicht überführt. Die Kündigungsschutzklage wurde erfolgreich abgewehrt.
Bei der Vertretung einer Vertriebsmitarbeiterin gegenüber einem Großunternehmen ging es vordergründig um wiederholt vorenthaltene Provisionszahlungen. Dies war wohl in Wahrheit ein Racheakt für vergebliche sexuelle Avancen des Geschäftsführers. Mit stundenlanger Arbeit an einer Vielzahl von Geschäftsbelegen konnte unter tatkräftiger Mithilfe der Mandantin eine Zahlungsklage aufgebaut werden. Der Arbeitgeber versuchte mit Belegen aus der EDV zu kontern. Dies war vergeblich, da die Manipulation der Belege nachgewiesen werden konnte. Daraufhin verbesserte sich die Verhandlungsposition, die Mitarbeiterin schied mit einer hohen Abfindung aus dem Unternehmen aus.
In einem zweitinstanzlichen Verfahren kam es zur Vertretung eines Mitarbeiters eines Automobilherstellers. Der hatte im Nebenjob eine schwere Verletzung erlitten und war monatelang arbeitsunfähig. Es folgte die krankheitsbedingte Kündigung und ein in der ersten Runde noch verlorener Kündigungssschutzprozess. Der zuvor anderweitig vertretene Mandant stand zunächst mit leeren Händen da, war gesundheitlich angeschlagen und stand wirtschaftlich vor dem Nichts. Die erste Instanz wurde aufwändig aufgearbeitet. Es konnten doch noch Fehler des Arbeitgebers im Betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) und bei der Betriebsratsanhörung herausgearbeitet werden. Der Mandant erhielt aufgrund der verbesserten Verhandlungsposition eine hohe Abfindung.
Eine besonders hohe Hürde konnte bei einer Kündigung eines Betriebsratsmitglieds überwunden werden. Diese wurde sexueller Verfehlungen gegenüber einer anvertrauten Person verdächtigt. Die Kündigung konnte zunächst noch nicht ausgesprochen werden, weil der Betriebsrat die für die Kündigung notwendige Zustimmung verweigerte. Diese wurde in einem aufwändigen Verfahren schlussendlich doch erteilt. In dem nachfolgenden Kündigungsschutzprozess wurde ein Abfindungsbegehren des Arbeitnehmers erfolgreich abgewehrt.