Arbeitsrecht 2025 – was steht an ?

Am 1. November 2024 informierte der Heppenheimer Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Dietrich über anstehende gesetzliche Neuerungen im kommenden Jahr. Schwerpunkte seines 10-Minuten-Vortrags über Digitalisierung im Arbeitsrecht waren:

  • Ergänzung des Nachweisgesetzes um die erleichterte elektronische Nachweiserteilung über die wesentlichen Arbeitsbedingungen
  • elektronische Vereinbarung zur Hinausschieben der Vertragsbeendigung bei Erreichen des gesetzlichen Rentenalters
  • Elternzeitantrag künftig in Textform
  • Arbeitnehmerüberlassung: Vertrag zwischen Verleiher und Entleiher in Textform möglich
  • Zeugniserteilung an Arbeitnehmer mit dessen Einverständnis auch in elektronischer Form

Insbesondere mit Blick auf das Nachweisgesetz warnte Rechtsanwalt Dietrich vor der Verwendung von veralteten  Verträgen. Hier hatte es schon 2022 eine deutliche Erweiterung der Anforderungen gegeben, die in  vielen Altverträgen und auch bei den in den Schubladen der Arbeitgeber befindlichen Arbeitsverträgen bisher nur wenig Beachtung fanden.

Empfehlungen aus dem Bereich Vertragscheck für Arbeitgeber nimmt Alexander Dietrich als Fachanwalt für Arbeitsrech daher gern von den Teamkollegen entgegen.