Wie geht das eigentlich mit dem Anwaltshonorar – und was bekommt der Mandant dafür ? Rechtsanwalt Alexander Dietrich – Fachanwalt für Arbeitsrecht, Mietrecht und Wohnungseigentum aus Heppenheim – berichtete in dem 10-Minuten-Vortrag am Beispiel einer nachbarrechtlichen Angelegenheit.
Geht die Tätigkeit über interne Beratung hinaus, vertritt der Anwalt den Mandanten nach außen. Das Anwaltshonorar in Vertretungsfällen ermittelt sich aus dem Gegenstandswert. Dieser besagt, um was es wirtschaftlich bei der Angelegenheit geht. Treibt der Anwalt eine Forderung von 1000 Euro bei, verdient er bei gleichem Tätigkeitsumfang weniger, als wenn es um 10.000 Euro oder 100.000 Euro geht.
In Nachbarsachen kommt zur Erstberatung und zur außergerichtlichen Vertretung häufig auch eine obligatorische Streitschlichtung hinzu. Erst wenn diese scheitert, ist die „Erfolglosigkeitsbescheinigung“ Eintrittskarte für den Rechtsstreit vor Gericht. Erfolgt dann immer noch keine Einigung, sind sachliche Streitfragen zu den Störungen durch Beweisaufnahme zu klären. Geht das nicht ohne Gutachten, kommen leicht vierstellige Kosten zum Anwaltshonorar und den Gebühren des Schlichters und des Gerichts hinzu.
Hier ist in jeder Phase der Auseinandersetzung engagierter Einsatz für den Mandanten gefragt. Den bekommt man bei Rechtsanwalt Dietrich aus Heppenheim.