Die erfolgreiche Beitreibung von Geldforderungen über eine Anwaltskanzlei war am 9. Juli 2021 Thema des 10-Minuten-Vortrags von Rechtsanwalt Alexander Dietrich.
Dabei sind eine Reihe von Schritten zu durchlaufen, um das Ziel des Mandanten optimal zu erreichen.
Kein Inkasso ohne Fälligkeit
Eine Forderung kann nur erfolgreich eingeholt werden, wenn sie fällig ist. Hier betrachtet der Anwalt, ob die zur Gegenleistung „Geld“ erforderliche Leistung erbracht worden ist. Dieser Schritt wird von Inkassobüros häufig genug stiefmütterlich bearbeitet. Denn dazu sind juristische Feinüberlegungen notwendig, was überhaupt geschuldet war und ob der Schuldner der Geldforderung womöglich berechtigte Einwände erhebt. Es wird auch untersucht, ob die notwendigen Formalien eingehalten wurden. Vielfach wird dies einfach als gegeben unterstellt. Hauptbeispiel im Vortrag von Rechtsanwalt Dietrich war hier die Abnahme im Werkvertrag. Um diese Fälligkeitsvoraussetzung herzustellen, ist öfter Nacharbeit notwendig, als den Mandanten vorher bewusst ist.
Herstellung von Schuldnerverzug
Eine weitere wichtige Maßnahme ist die Herstellung von Schuldnerverzug. Auch dieser ist in der Mehrzahl der Fälle erst noch durch rechtssichere Zustellung einer Mahnung auszulösen. Erst der Verzug erreicht, dass die Gegenseite die Kosten der Rechtsverfolgung als Verzugsschaden zu tragen hat. Im unternehmerischen Rechtsverkehr kommt zudem bei Verzug eine Kostenpauschale von 40,00 € in die Forderungsaufstellung dazu. Wichtig ist die Unterscheidung von Unternehmer- zu Verbrauchergeschäft auch beim Verzugszins: erstere Geschäfte lösen einen Verzugszins von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen EZB-Basiszinssatz aus. Bei größeren Geldsummen laufen dadurch erhebliche Nebenforderungen zugunsten des Mandanten auf.
Wenn erforderlich: anwaltliches Mahnschreiben
Sofern erforderlich, erfolgt ein anwaltliches Mahnscheiben in Vertretung des Mandanten. Dadurch wird der Forderung nicht nur Nachdruck verliehen, sondern es können auch vergessene „Hausaufgaben“ nachgeholt und Einwände des Gegners entkräftet werden. Hier wies Rechtsanwalt Dietrich auf die vorsorgliche fristgebundene Abnahmeaufforderung hin, die beim Werklohninkasso nicht fehlen sollte.
Gerichtliche Beitreibung über Mahnverfahren oder Klage
Bei ausgebliebenen unstreitigen Forderungen bietet sich die Beitreibung im gerichtlichen Mahnverfahren an. Erhebt der Schuldner keine Rechtsmittel, ist die Forderung schnell „tituliert“, d.h. rechtskräftig festgestellt. Ist dagegen zu erwarten, dass der Schuldner sich wehrt, ist die Klageerhebung regelmäßig der richtige weitere Schritt. Beide werden mittlerweile über elektronische Wege eingereicht: Beim Mahnverfahren über einen im Internet erzeugten Barcode und bei der Klage durch Nutzung des Besonderen Elektronischen Anwaltspostfachs (BEA). Dabei werden die Klageschrift und alle Anlagen nur noch über das Internet eingereicht.
Einsichtnahme in Elektronische Register
Die Einsichtnahme in elektronische Register (Handelsregister, insolvenzbekanntmachungen.de) sowie nach der Titulierung in die elektronische Schuldnerkartei spart dem Mandanten unnötige Kosten.
Zwangsvollstreckungsmaßnahmen zum richtigen Zeitpunkt
Die Zwangsvollstreckung stellt den Schlusspunkt in der Kette der erfolgreichen Forderungsbeitreibung dar. Dabei steht der klassische Gerichtsvollzieherauftrag ebenso im Fokus wie die Pfändung von Lohn und Gehalt sowie von Bankkonten. Es können auch Versicherungsleistungen und Rentenanwartschaften von Schuldnern gepfändet werden. Besteht schon eine eidesstattliche Vermögensauskunft, kann genauer geprüft werden, wo noch etwas zu holen ist oder ob man taktisch mit der Auslösung von Kosten noch etwas wartet, etwa bis Unterhaltspflichten des Schuldners entfallen.
Rechtsanwalt Dietrich wendet sich mit Inkassoleistungen an Unternehmer aller Art, also Gesellschaften, Einzelunternehmer und Freiberufler. Aber auch Privatleute mit Forderungen erhalten hier professionelle Hilfe bei der Beitreibung.