Streit und Kosten sparen beim Arbeitszeugnis

Am Beispiel Arbeitszeugnis zeigt sich , wie man im Arbeitsrecht Streit und Kosten vermeiden kann. Der Heppenheimer Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Dietrich betonte in seinem 10-Minuten-Vortrag in der PEN-Sitzung am 11.10.2019 die arbeitsrechtliche  Kostenregelung des § 12a ArbGG: Diese regelt, dass beide Seiten ihre Rechtsverfolgungskosten jeweils selbst tragen, und zwar unabhängig vom Ausgang des Rechtsstreits. Das gilt für außergerichtliche Tätigkeit und  für die Arbeit vor Gericht bis zum Ende der ersten Instanz.

Bei fehlender Rechtsschutzversicherung oder hoher Selbstbeteiligung heißt es daher: Kosten begrenzen ! Eine erhebliche Kostenersparnis liegt darin, dass unnötige Streitigkeiten von vornherein vermieden werden.

Konflikte im Arbeitsverhältnis kochen häufig beim Arbeitszeugnis hoch

Wenn der Arbeitgeber aus der Hüfte geschossen ein Zeugnis erteilt, ist das Geschrei oftmals groß. Das gilt erst recht, wenn der Arbeitgeber meint, dem Arbeitnehmer noch eins mitgeben zu müssen, z.B. durch versteckte Botschaften oder eine bewusst schlechte Bewertung.

    Streitigkeiten können schon dadurch entschärft werden, dass ein Zeugnis professionell gestaltet wird.

    Zuallererst gehört dazu eine professionelle Zeugnisstruktur.

    • WER = Eingangssatz (Info über Firma und MA mit Eintrittsdatum und Jobbezeichnung)
    • WAS = Aufgabenbeschreibung in Stichpunkten
    • WIE (Leistungsteil) = Beurteilung der Leistungen
    • WIE (Verhaltensteil) = Beurteilung des Verhaltens und der Führung bei Führungsverantwortung
    • WARUM = Grund der Zeugniserteilung, wird nur im Ausnahmefall erwähnt
    • SCHLUSS = Bedauerns- Dankes- u. Gute-Wünsche-Formel (kein Anspruch !)

    Eine gute Personalabteilung erkennt schon anhand der Zeugnisstruktur, ob das Zeugnis professionell gestaltet wurde oder nicht. Gut gemeint heißt wie so oft nicht automatisch auch gut gemacht. Viele vom Arbeitgeber „selbst gestrickte“ Zeugnisse haben schon hier Mängel.

     

    Streitvermeidung durch Entwurfsrecht

    Streitigkeiten können entschärft werden, wenn der Arbeitnehmer selbst einen Entwurf vorlegen darf.

    Die Erfahrung lehrt:

    Im Arbeitnehmermandat gehen von 100 % der Entwürfe 80 % unverändert durch. 10 % enthalten Änderungen, mit denen man leben kann. 10 % sind dann evtl. noch streitig.

    Arbeitgebermandat: Wenn der Arbeitnehmer das Entwurfsrecht hat, kann man ersehen was der Arbeitnehmer will. Das sortiert viele Streitpunkte aus. Wenn man das Entwurfsrecht nicht einschränkt (Abweichungen vom AN-Entwurf nur aus wichtigem Grund) bleibt das Arbeitgeberermessen erhalten. Selbst wenn Kernnoten „stets zur vollen Zufriedenheit“ / „stets einwandfrei“ festgelegt sind, sind Abwertungen ohne weiteres möglich.

    Ein versierter Arbeitsrechtler strukturiert das Zeugnis praxisgerecht. Er formuliert so, dass das Zeugnis möglichst beanstandungsfrei durchläuft und nicht einmal abgeholt werden muss. Der kollegiale Kontakt zum Anwalt der Gegenseite bringt hier häufig Beschleunigung: Denn auch der Kollege oder die Kollegin auf der Gegenseite weiß aus Erfahrung, an welchen Punkten es sich zu streiten lohnt und wo nicht.