Raphael Hörr von der Hausverwaltung Rechel OHG

Das durchschnittliche typisch deutsche Mehrfamilienhaus:

Baujahr?                    1978

Wie viele Wohnungen         7

Größe der Wohnung            65,3 m

Heizfläche                  521,4 m

Energieträger?                      Erdgas

Heizungsalter            23 Jahre also Baujahr 1990

Effizienzklasse                        D

Aber mein eigentliches Thema ist:

Die 3 Säulen der Hausverwaltung

 

Buchhaltung, Technik, Recht

Beispiele:

Buchhaltung:

Wir als Verwalter von Wohneigentum sind verpflichtet das Gebäude buchhalterisch zu erfassen und am Ende des Abrechnungszeitraums eine Abrechnung zu erstellen. Diese muss bis zum 31.12. des darauffolgenden Jahres erstellt sein. Allerdings ist das eigentlich nur beim ersten Jahr etwas kompliziert. Im ersten Jahr, wenn die Übernahme der Verwaltung zum 01.01. erfolgt, buchen wir das vergangene Jahr nach. Hier ist es manchmal, auch weil wir das Haus bis hierhin nicht wirklich kennen etwas Schwierig. Den in Vergangenen Eigentümerversammlungen hätte es sein können das Verteilerschlüssel per Beschluss geändert werden. Ab dem 2. Jahr ist es lange nicht mehr so schwer, wir kennen das Haus und alles Zahlströme, Eingang und Ausgang, laufen über unser System. Es muss nur noch einmal eine Kontrolle gelesen werden und die Abrechnung ist fertig. Das setzt voraus, dass die Buchungen der Rechnungen im Jahr zeitnah und gleich gemäß der doppelten Buchführung erfasst und verbucht sind. Wenn ich so als Verwalter arbeite habe ich mit dem eigentlich größten Brocken nicht mehr viel zu tun. Vieles kann automatisch gesteuert werden: zum Beispiel die monatliche Rechnung der FA. Höhne für ein Objekt von uns. Dieser Betrag in 11 von 12 Rechnungen gleich. Dann lieber eine Jahresrechnung die ich in 12 Teilzahlungen automatisch freigebe und eine extra Rechnung anstelle von 12 einzelnen Rechnungen.  

Technik:

Ich bin kein Handwerker. Ich muss kein Handwerker sein. Allerdings wird von mir als Verwalter verlangt, dass ich doch eine grundsätzliche Ahnung von allem habe. Diese Ahnung brauche ich auch, denn ich muss ja mitreden können. Und das sind einige Bereiche die das Haus oder darum betreffen. Zum Beispiel: Abwassersystem, Frischwassersystem, Fassadenaufbau, Reinigung, verschiedene Heizsysteme und so weiter und so weiter.

Wenn ich allerdings nicht mehr weiterweis habe ich einen großen Stamm an Dienstleistern. Auch aus diesem Netzwerk hier.  Aktuell haben wir in der Hausverwaltung ca. 200 aktive Dienstleister.

Recht:

Hier haben wir zu Zeit wirklich viele Kapazitäten der Verwaltung gebunden. Wir als Verwaltung müssen uns hauptsächlich im Bereich WEG-Recht sicher bewegen. Das erste Gesetzt aus dem Jahre 1951 ist in Teilen veraltet so wurde am 1.12.2020 eine sehr umfangreiche Reform beschlossen. So zum Beispiel:

Nach dem neuen WEG von Dezember 2020 hat eine Eigentümergemeinschaft mit mehr als acht Einheiten ab dem 1. Dezember 2023 einen Anspruch auf einen zertifizierten Verwalter

Was ist ein zertifizierter Verwalter? Hierzu muss vor der IHK eine Prüfung aus zwei Teilen abgelegt werden. Es ist nicht nötig vorher Schulungen zu besuchen wird allerdings dringend empfohlen. Es handelt sich also um ein Gütesiegel auch Sachkundenachweis genannt. Auf diesem Wege befinde ich zurzeit. Es gibt noch ein paar Ausnahmen welche als gleichgestellt gelten. So zum Beispiel: mit immobilienwirtschaftlichem Hochschulabschluss, oder erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung als Immobilienkauffrau/Immobilienkaufmann wobei es eine „Alte-Hasen-Regelung“ nicht geben wird, da mit der Reform sich doch einiges geändert hat.

 

So nun haben Sie einen kleinen Überblick von dem was ich in meinem Beruf alles können muss und soll. Es ist ein komplett anderes Tätigkeitsfeld und hat bisher viele persönlichen Energien benötigt. Und deswegen würde ich mich freuen wenn auch Sie mich mit meinem Plan unterstützen. Sei es durch Ihre Expertise oder durch Tipp wo ein Verwalter gesucht wird der nicht nur 0815 verwalten kann.

 

Raphael Hörr Hausveraltung Rechel