Dominic Raßmann über Obliegenheiten

Dominic Raßmann von der AXA Agentur Schork & Raßmann OHG,

skizzierte kurz die Tätigkeitsschwerpunkte der OHG im Firmenbereich.

Hierbei können Beratungen zu den Themen Betriebliche Altersvorsorge (BAV), Geschäftsführerversorgung, Betriebliche Krankenkasse,

sowie alle Sachversicherungen (Betriebshaftpflicht, Inhalt, Maschinen, Rechtsschutz & KFZ Versicherung) beraten werden.

Im ersten Teil ging es im Vortrag um die begleitete Schadenregulierung, da dies seitens Herrn Raßmann als selbstverständlich angesehen wird,

das Kunden im Schadenfall vollumfänglich begleitet werden. Auch hier ist eine Stärke der Agentur zu sehen, zum einen können Schäden bis zu einer

Höhe von 4.000€ direkt durch die Agentur bearbeitet werden, alle anderen Schäden werden aktiv mit bearbeitet und der Kunde auch vor Ort unterstützt.

Im zweiten Teil des Vortrages ging es um die sogenannten Obliegenheiten. Eine Obliegenheit ist ein Handeln, welches nicht erzwungen werden kann,

aber zur Vermeidung von Rechtsnachteilen im Eigeninteresse geboten ist. Diese Obliegenheiten finden sich auch oft in Versicherungsverträgen, dabei werden

sie dem Kunden häufig zu wenig erklärt, oder der Kunde wird nicht darauf hingewiesen. In einem Schadenfall kann aber genau das von Bedeutung sein, insbesondere,

wenn eine Verletzung der Obliegenheit den Schadeneintritt begünstigt. Eine ausführliche Beratung, regelmäßige Überprüfungen der Verträge und vor Orttermine,

sowie Kenntnisse über den Inhalt der Verträge, können den Kunden schützen. Genau dies wird bei der Schork & Raßmann OHG geboten.