Mehrfacher Nutzen der Arbeitszeiterfassung

Am 1. Juli 2022 hielten Manfred Silbermann und Alexander Dietrich einen gemeinsamen 10-Minuten-Vortrag zum Thema: Warum Arbeitszeiterfassung und warum mit adicom-solutions?

 

Nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 14.Mai 2019 wird die gesetzliche Regelung kommen, dass Arbeitszeit systematisch zu erfassen ist. Das ist nur eine Frage der Zeit. Bis dahin bleibt es nach neuester Rechtsprechung des BAG „immerhin“ bei der alten Rechtslage, dass der Arbeitnehmer das Anfallen, die Anordnung oder Genehmigung von Überstunden beweisen muss. Aber auch dabei bestehen nach der bisherigen Rechtslage Risiken für die Arbeitgeber.

Das zeigt der folgende Fall aus dem realen Leben:

Der Arbeitnehmer A arbeitet seit 2 Jahren beim Arbeitgeber B als Fahrzeugaufbereiter. Er teilt mit, dass er in den Zeiten von 9-18 Uhr vollständig anwesend sein muss. Er arbeitet in der Zeit meist durch, die halbe Stunde Mittagspause steht nur auf dem Papier. Dass es immer maximal eine halbe Stunde Pause gibt – wenn überhaupt – kann er nachweisen.

Das ergibt folgende Rechnung: Der Arbeitnehmer muss beweisen, dass er statt der vereinbarten und bezahlten 8 Stunden mehr arbeitet. Wenn er von 9-18 Uhr anwesend ist, ergibt das 9 Stunden. Davon gibt es maximal eine halbe Stunde Mittagspause.

Es bleiben 8,5 Stunden, also mindestens eine halbe Überstunde am Tag.

Bei rund 250 Arbeitstagen sind das 125 Überstunden im Jahr, bei 2 Jahren also 250 Überstunden. Bei Vergütung mit 12 € / Stunde gibt das 3.000,00 € brutto Überstundenvergütung. Mit diesen 3.000 € brutto hat der Arbeitnehmer gute Chancen. 3.000 € brutto sind für den Arbeitgeber mit Sozialversicherungsanteilen 3.600 € Risikobetrag. Wenn der Arbeitnehmer seine vier gleich behandelten Kollegen informiert und die alle dieselben Überstunden gelten machen, haben wir ein Arbeitgeberrisiko von 18.000 €.

Was hätte dem Arbeitgeber eine Zeiterfassung gebracht: Er hätte nicht über 2 Jahre, sondern monatsweise unter Kontrolle, wie viel Überstunden bei den Mitarbeitern auflaufen. Er könnte mit Zeiterfassung nachweisen, dass z.B. an einzelnen Tagen eben doch mehr als die halbe Stunde Pause gemacht wurde.

Und hier kommt das Erfassungssystem der adicom-solutions GmbH ins Spiel.

Manfred Silbermann bildete den Praxisfall von Rechtsanwalt Dietrich in .adicomPZW in drei Fallkonstellationen nach:

Fall 1: In .adicomPZW ist ein Arbeitszeitmodell wie oben beschrieben hinterlegt und es wird angenommen der Mitarbeiter hat in dem Monat genauso seine Kommen- und Gehen-Zeiten erfasst.

=> Schon im ersten Monat wird transparent, dass der Mitarbeiter 9,5h Mehrarbeit geleistet hat.

In der Bewertungsgrafik eines Tages ist zu erkennen:
a) die angerechnete Arbeitszeiten bis zur Sollzeit von 8 h

b) die automatisch abgezogene Pause

c) die automatisch angerechnete Mehrarbeit 

Fall 2: Der Mitarbeiter erfasst auch seine Pausenzeiten. Er bekommt weiterhin viele Zeiten gutgeschrieben.

 

=> Obwohl der Mitarbeiter eine Pause von 45 Minuten gemacht hat, werden ihm noch 15 Minuten gut geschrieben

=> Erst wenn die Pause länger als eine Stunde ist, erfolgt ein Abzug

Fall 3: In .adicomPZW wird für den Mitarbeiter ein Arbeitszeitmodell hinterlegt, welches zu seiner vertraglichen Arbeitszeit passt.

 

=> Alle Zeiten über der Sollzeit werden zunächst als Verfallzeit ausgewiesen

=> Die Genehmigung erfolgt entweder automatisch, oder wie hier dargestellt im Einzelfall

=> Der Vorgesetzte bekommt einen Hinweis, dass Überstunden angefallen ist

=> Der Vorgesetzte kann diese Zeit als Mehrarbeit freigeben.

Fazit

=> Mit einer digitalen Zeiterfassung können Abweichungen der Regelarbeitszeit dokumentiert und bearbeitet werden (Genehmigung von Mehrarbeit, Durcharbeiten oder Verlängerung von Pausen, …)

=>Eine digitale Zeiterfassung schafft Transparenz für Mitarbeiter und Vorgesetzte