Das Thema im heutigen 10 Minutenvortrag, am 01.04.2022 von Dominic Rassmann war eine besondere Form der Rechtsschutzversicherung, der „Strafrechtsschutz“. Da es sich bei diesem Thema um die Absicherung von Straftaten handelt, besteht die weitläufige Annahme, dass man diese Absicherung nicht benötigt, da man keine Straftaten begeht.
Dies ist leider nicht zutreffend, da jeder Unternehmer auch eine Verantwortlichkeit in diesem Bereich hat. Das Strafbarkeitsrisiko ist heute ein typisches Risiko der unternehmerischen Tätigkeit. Auch ohne eine bewusste strafbare Handlung, kann hier durch das Handeln der eigenen Mitarbeiter eine Haftung entstehen.
Ein weiterer Punkt können Ermittlungen aufgrund von anonymen Anzeigen sein, oder der Unfall eines Mitarbeiters während der Arbeitszeit. Diese Gefahrenpunkte sind vielen Unternehmern nicht bewusst und der Vortrag sollte anhand von 2 banalen Beispielen, die Notwendigkeit einer Strafrechtsschutz darstellen.
Am Ende war sein Fazit: „Meiner Meinung nach, ist der Strafrechtsschutz ebenso wichtig, wie die Betriebshaftpflicht. Sie dient nicht nur der Übernahme des finanziellen Risikos bei einem Schaden, sondern auch die Möglichkeit der Abwehr unberechtigter Ansprüche.“
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