In seinem 10 Minutenvortrag ging Dr. Jörg Stephan auf die Vermarktung von Immobilien ein.
Den Klassiker, einen Verkauf der Immobilie kennt wahrscheinlich jeder, wie kann es aber erreicht werden, in der Immobilie zu bleiben und trotzdem finanzielle Zuwendungen daraus zu erhalten?
Die erste Möglichkeit besteht darin, die Immobilie zu verkaufen und vom Käufer zurück zu mieten. Hierbei muss aber besonders darauf geachtet werden, dass das Wohnrecht besonders gesichert wird, da sonst die Gefahr besteht, dass der neue Eigentümer in der Zukunft möglicherweise Eigenbedarf anmeldet und auch durchsetzt.
Eine weitere Möglichkeit besteht darin, die Immobilie zu verrenten.
Bei dieser Variante wird zwar auch das Eigentum an den Rentengeber übertragen, die Zahlungen erfolgen aber monatlich für die restliche Lebenszeit. Auch bei diesem Modell sollte ein Wohnrecht im ersten Rang im Grundbuch eintragen sein. Zusätzlich sollte die Bonität des Rentengebers genau geprüft werden, da sonst im Falle einer Insolvenz die Immobilie weg und das Wohnrecht ggf. nichts mehr wert ist.
Aber auch diese Veränderung kann bei einigen Anbietern abgesichert werden, indem im Notarvertrag eine Rückübereignung des Eigentums gegen Zahlung eines Teils des in der Zwischenzeit erhaltenen Betrages für eine definierte Zeitspanne vereinbart wird.
Dr. Jörg Stephan wies noch darauf hin, dass im Vorfeld einer Vermarktung einer Immobilie immer Expertenrat eingeholt werden sollte, damit langfristig das beste Ergebnis für den Verkäufer erreicht werden kann. Deshalb sollte neben einem erfahrenen Immobilienmakler auch immer ein Notar und ein Steuerberater herangezogen werden.