Wenn man bei rauhem Wind als Unternehmer die Orientierung nicht verlieren will, braucht man ein stabiles Netzwerk und einen Überblick über die Lage.
Beides zusammen bot am 04.06.2020 das 2. Online-Forum des PEN-Teams Melibokus für die Rechtsgebiete Arbeitsrecht, Sozialrecht und Mietrecht.
Rechtsanwältin Andrea Goldschmidt (Bickenbach) aus dem Darmstädter PEN-Team Mendelssohn und Rechtsanwalt Alexander Dietrich (Heppenheim) aus dem Lorscher Melibokus-Team hatten zu einer gemeinsamen Veranstaltung geladen, um die jeweiligen Kompetenzen zu bündeln und die Teilnehmer über den schnellen Wandel in diesen Rechtsgebieten zu informieren.
Andrea Goldschmidt informierte als Fachanwältin für Sozialrecht über Corona-bedingt vereinfachte Zugänge zu existenzsichernden Leistungen im Bereich des Sozialrechts, wie etwa verlängerte Bezugsdauer beim Arbeitslosengeld.
Beide Referenten setzten als Fachanwälte für Arbeitsrecht einen besonderen thematischen Schwerpunkt auf die gegenwärtig millionenfach angezeigte Kurzarbeit. Sie stellten heraus, dass Unternehmer durchaus erst einmal auf Vorrat Kurzarbeit anzeigen können, wenn sich entsprechender Bedarf schon abzeichnet. Denn ohne vorherige Anzeige gibt es nachfolgend keine Erstattung durch die Agentur für Arbeit. Die muss innerhalb von 3 Monaten dann aber auch beantragt werden. Voraussetzung ist, dass Kurzarbeit überhaupt gegenüber dem Arbeitnehmer angeordnet werden darf. Dazu bedarf es einer individuellen Vereinbarung, sofern keine kollektive Ermächtigung in einem anwendbaren Tarifvertrag oder eine Betriebsvereinbarung dazu besteht.
Rechtsanwalt Dietrich berichtete über das Schutzpaket der Bundesregierung für Mieter. Dieses stundet Mietzahlungen der Monate April – Juni 2020, aber eben auch verzinslich. Einfach keine Miete mehr zahlen ist – gerade im Gewerbemietrecht – selten eine gute Idee. Kündigungsmöglichkeiten außerhalb Zahlungsschwierigkeiten, die auf „Corona“ zurück gehen, bleiben ohnehin unangetastet.
Abschließend informierten die Referenten über die Rechtspraxis in Zeiten von Corona: Zusätzliche Terminverschiebungen sind oft hinzunehmen. Gerichte möchten, dass sich möglichst wenig Menschen in den Gerichtsgebäuden aufhalten, sodass die Teilnahme der Mandanten an Verhandlungen eher die Ausnahme als die Regel ist. Je nach Anordnung des Richters muss vor oder auch im Gerichtssaal ein Mund-Nase-Schutz getragen werden.